Nein Ihre bisherigen Lizenzen bleiben erhalten und sind in der neuen Fahrerlaubnis die Sie von uns erhalten ebenfalls eingetragen. In Klasse B sind auch die Klassen L und M mit eingeschlossen. Die Klasse L besagt, dass Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden und eine https://wilhelml890azy1.blogaritma.com/profile