Sicherlich kann er das aber nicht für private zwecke. er darf ausschließlich mit den Unterlagen aus beruflichen gründen darauf zu greifen zumal jene bearbeiten bzw nutzen Ich habe es derzeit mit zwei Datenschutzbeauftragen von Behörden zu tun, die beide versuchen eher den Schaden von ihrer Behörde abzuwenden wie zuzugeben das https://spencervzdgj.blog5star.com/28709571/etwa-behördlicher-datenschutzbeauftragter